Die Arbeit widmet sich der Frage, ob die Europäische Union bereits als eine Europäische Sozialunion angesehen werden kann und welche – vor allem rechtlichen – Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen. Zu Beginn der Arbeit steht das nationale Sozialrecht im Fokus, um die Heterogenität und Komplexität nationaler Sozialversicherungssysteme im Ansatz zu erfassen. Sie untersucht sodann unionsrechtliche Aspekte, wie die historische Entwicklung des Europäischen Sozialrechts und den sozialen Besitzstand des Unionsrechts, wobei vor allem Art. 153 AEUV im Mittelpunkt der Analyse steht. Nachfolgend werden der Begriff der »Europäischen Sozialunion« sowie deren Voraussetzungen analysiert und näher herausgearbeitet. Dabei wird erörtert, wie durch einen zweistufigen Prozess eine Europäische Sozialunion tatsächlich verwirklicht werden könnte. Innerhalb dieser Prozessdarstellung und der weiteren Überlegungen stehen die Bezüge zum Sozialversicherungsrecht im Vordergrund.