Zum Werk
Am 14.7.2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine aktualisierte Fassung der "Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen unter Solvabilität II" veröffentlicht. Die Neufassung steht ebenso wie die Fassung von 2017 in der Nachfolge der früheren "Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk (VA)). Sie legt die einschlägigen Vorschriften des VAG und der europäischen Solvabilität II-Verordnung aus und geben Interpretations- und Handlungsanweisungen zur Ausgestaltung ihrer Geschäftsorganisation und des Risikomanagements. Den MaGo kommt dabei keine Normqualität zu, sie binden aber die BaFin in ihrem Verwaltungshandeln. Insoweit kann den MaGo auch Außenwirkung zukommen. Den Versicherungsunternehmen ermöglicht dies, sich auf die zu erwartende Beaufsichtigungspraxis einzustellen. Der Kommentar, der die MaGo ausführlich behandelt, gibt indes auch Hinweise zur Aufsichtspraxis in Bezug auf nicht erfasste Unternehmen, also kleine Versicherungsunternehmen (MaGo für kleine VU) und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (MaGo für EbAV).

Inhalt
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Zielgruppe
Für Versicherungsunternehmen, Aufsichtsbehörden, Prüfungsgesellschaften und Rechtsanwaltschaft.