Zum WerkDieses erfolgreiche Standardwerk informiert seit nunmehr über 60 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Der in Ausbildung und Praxis bewährte absatzstärkste ZPO-Kommentar beschränkt sich auf das Wesentliche, ist dabei aber wissenschaftlich genau.
Der Thomas/Putzo
- verschafft den Überblick auch bei ständig wachsender Stoffmenge,
- ist durch seine klare Systematik übersichtlich und zudem prägnant,
- zeigt die Zusammenhänge auf,
- hilft durch zahlreiche Tenorierungsvorschläge und umfassende aktuelle Hinweise auf die Rechtsprechung und das Schrifttum,
- ermöglicht den zeitsparenden Umgang mit der ZPO, den einschlägigen Vorschriften des FamFG und des europäischen Zivilverfahrensrechts.
Mit dem Thomas/Putzo arbeiten:
- Praktikerinnen und Praktiker, die ihn für den täglichen Umgang mit der ZPO, dem FamFG und ihren internationalen Bezügen benötigen,
- Referendarinnen und Referendare, die sich zweckmäßig auf die Übungsklausuren und die Zweite Juristische Staatsprüfung vorbereiten und
- Studierende, die eine kompetente Kommentierung für juristische Hausarbeiten brauchen
Vorteile auf einen Blick- enthält alles, was die Zivilrichterschaft und die Familienrichterschaft sowie die einschlägig tätige Rechtsanwaltschaft an Verfahrensrecht braucht
- der Jahreskommentar stets mit höchster Aktualität
- zugelassenes Hilfsmittel in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit systematischer Kommentierung
Zur NeuauflageDie 48. Auflage berücksichtigt alle Änderungen seit Erscheinen der Vorauflage bis Anfang 2027, wie durch
- Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vom 20.5.2026
- Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung vom 29.3.2026
- Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare vom 22.6.2026
- Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzG vom 2.7.2026
ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare, Studierende, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.